GARAGE SCHWEITZER S.à r.l.
Version 1.1 – gültig ab 24.10.2026
GARAGE SCHWEITZER S.à r.l., Gesellschaft mit beschränkter Haftung luxemburgischen Rechts mit Sitz in 6a, route de Luxembourg, L-6910 Roodt-sur-Syre, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburg unter der Nummer B73702, Inhaberin der Niederlassungsgenehmigung Nr. 00127039/0, /1 und /2, Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer LU18199175, Telefon +352 770270, E-Mail info@schweitzer.lu, Website www.schweitzer.lu (nachfolgend „die Werkstatt“).
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) haben die folgenden Begriffe die nachstehende Bedeutung:
3.1 Diese AGB gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Reparaturaufträge, Verkäufe und Leistungen der Werkstatt. Sie haben Vorrang vor Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen des Kunden, die für die Werkstatt nur bei deren ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung verbindlich sind.
3.2 Die AGB werden dem Kunden vor Vertragsschluss übergeben oder zur Kenntnis gebracht, insbesondere durch Abdruck auf der Rückseite oder als Anlage zu Kostenvoranschlägen und Reparaturaufträgen, durch Beifügung als PDF-Anhang zu elektronisch übermittelten Angeboten, durch Aushang in den Geschäftsräumen der Werkstatt und durch Veröffentlichung auf deren Website. Der Kunde kann jederzeit kostenlos eine Ausfertigung auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger erhalten.
3.3 Mit der Unterzeichnung eines Kostenvoranschlags oder Reparaturauftrags, der elektronischen Annahme eines Angebots oder – bei Unternehmern – mit der Übergabe des Fahrzeugs oder der Bestellung im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen erkennt der Kunde die AGB in der am Tag der Bestellung gültigen Fassung an.
3.4 Schriftlich vereinbarte Sonderbedingungen zwischen der Werkstatt und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
3.5 Die Bestimmungen der Teile I, II und IV gelten für alle Kunden, soweit nicht anders angegeben. Die Bestimmungen des Teils III gelten ausschließlich für Verbraucher. Keine Bestimmung dieser AGB ist so auszulegen, dass sie die Rechte einschränkt, die dem Verbraucher aufgrund zwingender Vorschriften des Verbrauchergesetzbuchs oder des Zivilgesetzbuchs zustehen.
4.1 Auf Wunsch des Kunden erstellt die Werkstatt einen schriftlichen Kostenvoranschlag. Der Kostenvoranschlag ist kostenlos. Erfordert die Erstellung des Kostenvoranschlags eine Demontage oder Diagnose, wird der Zeitaufwand nach dem geltenden Tarif berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde; der Kunde wird hierüber vor jedem Eingriff informiert.
4.2 Sofern nicht anders angegeben, ist der Kostenvoranschlag 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Die Teilepreise gelten vorbehaltlich der Verfügbarkeit und unveränderter Lieferantenpreise während dieser Frist.
4.3 Der Kostenvoranschlag beruht auf den bei seiner Erstellung getroffenen Feststellungen. Er umfasst keine verborgenen Mängel oder solche, die erst bei der Demontage oder Ausführung der Arbeiten erkennbar werden; für diese gilt Artikel 7.3.
5.1 Jede Leistung an einem Fahrzeug setzt einen vom Kunden oder seinem Vertreter unterzeichneten Reparaturauftrag voraus, auf Papier oder mit elektronischer Unterschrift (Tablet, E-Mail, Plattform). Der Reparaturauftrag enthält insbesondere die Identität des Kunden, die Fahrzeugdaten (Kennzeichen, Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Kilometerstand), die Beschreibung der beauftragten Arbeiten, den Preis oder die Art der Preisberechnung, die voraussichtliche Ausführungsfrist und gegebenenfalls den vom Kunden ohne erneute Zustimmung freigegebenen Höchstbetrag.
5.2 Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Reparaturauftrags oder durch schriftliche, auch elektronische, Annahme des Kostenvoranschlags zustande. Eine telefonische Bestellung verpflichtet die Werkstatt erst nach schriftlicher Bestätigung; sie wird durch Unterzeichnung des Reparaturauftrags bei der Fahrzeugübergabe bestätigt.
5.3 Die Person, die das Fahrzeug übergibt und den Reparaturauftrag unterzeichnet, erklärt, Eigentümer des Fahrzeugs oder von diesem oder dessen rechtmäßigem Halter (Leasingnehmer, Arbeitgeber, Vermieter) ordnungsgemäß bevollmächtigt zu sein. Sie haftet gesamtschuldnerisch mit dem Eigentümer für die Bezahlung der Leistung, es sei denn, der Auftrag wird ausdrücklich im Namen und für Rechnung eines identifizierten Unternehmers erteilt, der die Kosten übernimmt.
5.4 Wird die Leistung ganz oder teilweise von einem Dritten übernommen (Versicherer, Leasinggesellschaft, Flottenbetreiber, Herstellergarantie), bleibt der Kunde gegenüber der Werkstatt für alle von diesem Dritten nicht bezahlten Beträge verantwortlich, insbesondere Selbstbeteiligung, Abzüge „neu für alt“, nicht gedeckte Arbeiten und abgelehnte Beträge, sofern der Kostenträger nicht schriftlich etwas anderes zugesagt hat.
6.1 Die Leistungen werden nach dem in den Geschäftsräumen ausgehängten und am Tag der Bestellung geltenden Stundensatz sowie nach dem Preis der verwendeten Teile, Betriebsstoffe, Produkte und Materialien berechnet. Die berechnete Arbeitszeit richtet sich nach Wahl der Werkstatt nach den Arbeitszeitvorgaben des Herstellers oder nach dem tatsächlichen Zeitaufwand, wie im Kostenvoranschlag oder Reparaturauftrag angegeben.
6.2 Die Preise verstehen sich in Euro. Gegenüber Verbrauchern angegebene Preise verstehen sich einschließlich aller Steuern (inkl. MwSt.). Gegenüber Unternehmern angegebene Preise verstehen sich zuzüglich MwSt., sofern nicht anders angegeben.
6.3 Zusätzlich berechnet werden, sofern im Kostenvoranschlag, im Reparaturauftrag oder im ausgehängten Tarif angegeben: Entsorgungskosten für Abfälle und Altteile, Kleinmaterial, Kosten der elektronischen Diagnose, Anfahrts- und Pannenhilfekosten, Standgeld sowie für den Kunden verauslagte Kosten der technischen Fahrzeugkontrolle.
7.1 Die Werkstatt führt die Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und gegebenenfalls nach den Vorgaben des Herstellers aus. Für die ordnungsgemäße Ausführung der beauftragten Arbeiten schuldet sie den Erfolg; bei der Diagnose von Störungen, deren Ursache nicht offenkundig ist, schuldet sie sorgfältiges Bemühen.
7.2 Die Werkstatt führt nur die beauftragten Arbeiten aus. Sie informiert den Kunden über während der Arbeiten festgestellte Mängel, insbesondere solche, welche die Sicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigen.
7.3 Jede im Kostenvoranschlag oder Reparaturauftrag nicht vorgesehene Zusatzarbeit bedarf der vorherigen Zustimmung des Kunden. Diese wird schriftlich eingeholt oder, bei telefonischer Zustimmung, von der Werkstatt unter Angabe von Datum, Uhrzeit, Betrag und Name des Gesprächspartners dokumentiert und anschließend schriftlich (SMS oder E-Mail) bestätigt. Bei Unternehmern ist eine vorherige Zustimmung für unerlässliche Zusatzarbeiten nicht erforderlich, deren Betrag 10 % des vereinbarten Preises und 150 EUR zzgl. MwSt. nicht übersteigt, sofern keine abweichende Weisung vorliegt.
7.4 Lehnt der Kunde die Zusatzarbeiten ab oder ist er innerhalb angemessener Frist nicht erreichbar, führt die Werkstatt nur die beauftragten Arbeiten aus und baut, falls diese ohne die Zusatzarbeiten nicht abgeschlossen werden können, das Fahrzeug in den Zustand zurück, in dem sie es erhalten hat, gegen Bezahlung des Zeitaufwands und der bereits verwendeten Teile. Lehnt der Kunde sicherheitsrelevante Arbeiten ab, vermerkt die Werkstatt dies auf der Rechnung; der Kunde trägt allein die Folgen.
7.5 Die Werkstatt kann die Leistungen ganz oder teilweise unter ihrer Verantwortung an spezialisierte Subunternehmer vergeben (insbesondere Karosserie, Achsvermessung, Elektronik, Programmierung).
8.1 Die Werkstatt verwendet Originalteile oder Teile gleichwertiger Qualität im Sinne der für den Kfz-Vertrieb und die Kfz-Reparatur geltenden europäischen Vorschriften. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und soweit die Sicherheit nicht beeinträchtigt ist, kann die Werkstatt gebrauchte oder aufbereitete Teile verwenden; dies wird im Kostenvoranschlag oder Reparaturauftrag vermerkt.
8.2 Die Werkstatt ist nicht verpflichtet, vom Kunden gelieferte Teile einzubauen. Erklärt sie sich dazu bereit, haftet sie weder für Konformität, Qualität oder Herkunft dieser Teile noch für daraus entstehende Schäden; ihre Gewährleistung beschränkt sich auf die Montageleistung. Die Montagezeit wird nach dem geltenden Tarif berechnet.
8.3 Ausgebaute Teile werden dem Kunden bei der Fahrzeugrückgabe zur Verfügung gestellt, es sei denn, sie müssen an den Lieferanten oder Hersteller zurückgegeben werden (Austauschteile, Garantie) oder unterliegen einer gesetzlichen Entsorgungspflicht. Wünscht der Kunde die Herausgabe, teilt er dies bei der Auftragserteilung mit. Andernfalls werden sie von der Werkstatt entsorgt.
8.4 Auf Wunsch des Kunden eigens bestellte und aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht eingebaute Teile werden in Rechnung gestellt, ebenso etwaige Rücksendekosten, falls der Lieferant die Rücknahme akzeptiert.
9.1 Ausführungsfristen sind unverbindlich, sofern die Werkstatt nicht schriftlich und ausdrücklich einen verbindlichen Termin zugesagt hat. Sie beginnen mit der Übergabe des Fahrzeugs und der Zustimmung des Kunden zu den Arbeiten.
9.2 Die Werkstatt informiert den Kunden über jede absehbare Verzögerung. Verzögerungen aufgrund fehlender Teileverfügbarkeit, Zusatzarbeiten, Subunternehmern oder höherer Gewalt begründen keinen Schadensersatzanspruch, es sei denn, die Werkstatt trifft ein Verschulden.
9.3 Wurde ein verbindlicher Termin vereinbart und hat die Werkstatt die Verzögerung zu vertreten, kann der Verbraucher nach fruchtloser Mahnung mit angemessener Fristsetzung die ihm gesetzlich zustehenden Rechte geltend machen.
Der Kunde ermächtigt die Werkstatt, die für Diagnose und Kontrolle der Arbeiten erforderlichen Probefahrten sowie die zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Fahrzeugbewegungen (Subunternehmer, technische Kontrolle, Waschanlage) durchzuführen. Diese werden von qualifiziertem Personal vorgenommen und sind durch die Betriebsversicherung der Werkstatt gedeckt, vorbehaltlich Artikel 16.
11.1 Der Kunde entfernt vor der Übergabe alle persönlichen Gegenstände und Wertsachen aus dem Fahrzeug. Die Werkstatt haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von im Fahrzeug belassenen Gegenständen, die bei der Übergabe nicht angegeben und schriftlich angenommen wurden, es sei denn, sie trifft ein Verschulden.
11.2 Der Kunde übergibt die für die Arbeiten erforderlichen Schlüssel, Karten, Sicherheitscodes (insbesondere den Felgenschloss-Adapter) und Unterlagen. Er weist die Werkstatt auf Besonderheiten des Fahrzeugs hin (Gasanlage, Umbauten, Hochvoltsystem, bekannte Mängel).
11.3 Bestimmte Arbeiten (Software-Updates, Austausch von Steuergeräten, Rücksetzungen) können zum Verlust persönlicher Einstellungen oder im Fahrzeug gespeicherter Daten führen. Die Werkstatt haftet hierfür nur bei Verschulden; es obliegt dem Kunden, diese Daten vorher zu sichern.
12.1 Die Werkstatt teilt dem Kunden die Fertigstellung der Arbeiten auf beliebigem Weg mit (Telefon, SMS, E-Mail). Das Fahrzeug wird während der Öffnungszeiten in der Werkstatt gegen vollständige Bezahlung der Rechnung zurückgegeben, sofern kein Zahlungsaufschub schriftlich vereinbart wurde.
12.2 Der Kunde prüft bei der Rückgabe das Fahrzeug und die Arbeiten. Offensichtliche Mängel und sichtbare Schäden sind bei der Rückgabe oder – bei Unternehmern – spätestens innerhalb von 48 Stunden schriftlich anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung beim Unternehmer hinsichtlich offensichtlicher Mängel als vorbehaltlos abgenommen. Beim Verbraucher führt ein fehlender Vorbehalt bei der Rückgabe nicht zum Verlust seiner gesetzlichen Rechte; es wird ihm jedoch empfohlen, festgestellte Mängel unverzüglich anzuzeigen.
12.3 Die Herausgabe des Fahrzeugs an einen vom Kunden benannten Dritten erfolgt nur gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht des Kunden und eines Ausweisdokuments.
13.1 Der Kunde holt das Fahrzeug innerhalb von 5 Werktagen nach der Fertigstellungsmitteilung ab oder, falls er den Kostenvoranschlag abgelehnt hat, nach der Mitteilung über die Abholbereitschaft. Nach Ablauf dieser Frist wird ein Standgeld von 18 EUR inkl. MwSt. je Kalendertag fällig; die Werkstatt ist berechtigt, das Fahrzeug im Freien oder bei einem Dritten auf Kosten und Gefahr des Kunden abzustellen, es sei denn, die Werkstatt trifft ein Verschulden.
13.2 Die Werkstatt hat an dem Fahrzeug, den Schlüsseln und den Fahrzeugpapieren ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Leistung und dem Standgeld geschuldeten Beträge.
13.3 Wird das Fahrzeug nicht innerhalb von 3 Monaten nach einer per Einschreiben an den Kunden und – falls abweichend und bekannt – an den eingetragenen Eigentümer gerichteten Mahnung abgeholt, kann die Werkstatt jedes gesetzlich vorgesehene Verfahren einleiten, um zur Verwertung des Fahrzeugs oder zur Verfügung darüber ermächtigt zu werden, und den Erlös mit ihren Forderungen verrechnen.
14.1 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind Rechnungen bei Rückgabe des Fahrzeugs oder Lieferung der Ware ohne Skontoabzug sofort zahlbar, per Bankkarte, Überweisung oder in bar. Für Unternehmer mit Kundenkonto sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.
14.2 Die Werkstatt kann für die Bestellung spezieller Teile oder für Leistungen mit einem voraussichtlichen Betrag von mehr als 1.000 EUR inkl. MwSt. eine Anzahlung von 30 % verlangen.
14.3 Bei Zahlungsverzug:
14.4 Bei Zahlungsverzug eines Unternehmers kann die Werkstatt laufende oder künftige Leistungen aussetzen und für jede neue Bestellung Barzahlung verlangen.
15.1 Gesetzliche Gewährleistung. Dem Verbraucher stehen für die von der Werkstatt gelieferten Teile und Waren die gesetzliche Konformitätsgarantie nach dem Verbrauchergesetzbuch sowie die Gewährleistung für verborgene Mängel nach Artikel 1641 ff. des Zivilgesetzbuchs zu. Die ausgeführten Arbeiten unterliegen weiterhin der gesetzlichen Haftung des Dienstleisters. Diese AGB schränken diese Rechte nicht ein.
15.2 Vertragliche Garantie. Ergänzend garantiert die Werkstatt die von ihr gelieferten und eingebauten Teile und die entsprechende Arbeitsleistung gegen Material- und Ausführungsfehler für 12 Monate oder 20.000 km, je nachdem, was zuerst eintritt, ab Rückgabe des Fahrzeugs. Diese Garantie umfasst die kostenlose Reparatur oder den kostenlosen Austausch des mangelhaften Teils sowie die erforderliche Arbeitsleistung in der Werkstatt.
15.3 Von der vertraglichen Garantie ausgeschlossen sind: normaler Verschleiß; Schäden durch Unfall, unsachgemäße oder nicht den Herstellervorgaben entsprechende Nutzung, mangelnde Wartung, Überlastung oder Rennsporteinsatz; Eingriffe Dritter an den betreffenden Teilen; vom Kunden gelieferte Teile; Gebrauchtteile, sofern nicht anders angegeben; vom Kunden entgegen dem Rat der Werkstatt abgelehnte oder aufgeschobene Arbeiten; Folgen nicht behobener, von der Werkstatt gemeldeter Mängel.
15.4 Zur Inanspruchnahme der vertraglichen Garantie meldet der Kunde den Mangel der Werkstatt unverzüglich nach Feststellung und in jedem Fall vor Ablauf der Garantie und stellt das Fahrzeug in der Werkstatt vor. Außer in Notfällen oder bei einem Liegenbleiben außerhalb des Großherzogtums, das die Werkstatt vorher festgestellt und genehmigt hat, werden Reparaturen durch Dritte nicht übernommen.
15.5 Für Unternehmer ist die in diesem Artikel vorgesehene vertragliche Garantie, soweit gesetzlich zulässig, abschließend.
16.1 Die Werkstatt haftet für das ihr überlassene Fahrzeug ab dessen Übergabe bis zur Rückgabe als Obhutspflichtige und Verwahrerin. Während des Zeitraums, in dem gemäß Artikel 13.1 Standgeld anfällt, bleibt sie Verwahrerin, wobei Kosten und Gefahr der Abstellung im Freien oder bei einem Dritten vom Kunden zu tragen sind, es sei denn, die Werkstatt trifft ein Verschulden.
16.2 Die Werkstatt haftet nicht für vorbestehende Mängel des Fahrzeugs, nicht für Schäden aus verborgenen Mängeln, die bei den Arbeiten nicht erkennbar waren und nicht Gegenstand der beauftragten Arbeiten waren, und nicht für altersbedingte Schäden an Teilen (insbesondere Bruch festgerosteter, korrodierter oder geschwächter Teile bei der Demontage), sofern sie nach den Regeln der Technik gehandelt und den Kunden unverzüglich nach Kenntnis informiert hat.
16.3 Gegenüber Unternehmern ist die Haftung der Werkstatt, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, auf unmittelbare und vorhersehbare Schäden beschränkt und auf den Nettobetrag der betreffenden Leistung begrenzt; ausgeschlossen sind insbesondere mittelbare Schäden, Betriebsausfall, entgangener Gewinn, Standzeitkosten und Kosten eines Mietfahrzeugs.
16.4 Gegenüber Verbrauchern haftet die Werkstatt nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften. Keine Bestimmung dieser AGB beschränkt die Haftung der Werkstatt bei Tod oder Körperverletzung, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder schließt die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers aus.
17.1 Thekenverkäufe erfolgen zu dem am Verkaufstag ausgezeichneten oder mitgeteilten Preis. Die Waren werden in der Werkstatt übergeben, sofern kein anderer Lieferort vereinbart ist.
17.2 Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Kunden über. Die Werkstatt behält sich das Eigentum an der verkauften Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
17.3 Der Kunde prüft, ob die bestellten Teile zu seinem Fahrzeug passen. Hat der Kunde die Teilenummer selbst bestimmt, haftet die Werkstatt nicht für die fehlende Eignung des Teils. Eingebaute oder ausgepackte elektrische und elektronische Teile sowie eigens bestellte Teile werden, außer bei Vertragswidrigkeit, weder zurückgenommen noch umgetauscht.
17.4 Die Werkstatt ist nicht zur Rücknahme mangelfreier Waren verpflichtet. Eine etwaige Kulanzrücknahme erfolgt gegen Vorlage der Rechnung, in unbeschädigter Originalverpackung, innerhalb von 14 Tagen, gegen Gutschrift abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 15 %.
18.1 Die Werkstatt lagert die Reifen oder Kompletträder des Kunden im Rahmen eines entgeltlichen Verwahrungsvertrags für die Dauer einer Saison (etwa sechs Monate) ein, verlängerbar bei jedem Saisonwechsel. Der Preis richtet sich nach dem ausgehängten Tarif. Die Werkstatt händigt dem Kunden einen Einlagerungsschein aus, der die Reifen bezeichnet (Abmessungen, Marke, Zustand, Profiltiefe, Felgen).
18.2 Die Werkstatt lagert die Reifen sachgerecht und witterungsgeschützt. Sie haftet für deren Verlust oder Beschädigung, sofern sie ein Verschulden trifft. Sie haftet nicht für die natürliche Alterung der Reifen. Lässt der bei Einlagerung oder Montage festgestellte Zustand eine sichere Nutzung nicht mehr zu (unzureichende Profiltiefe, Alter, Beschädigungen), informiert die Werkstatt den Kunden und kann die Montage verweigern.
18.3 Die Herausgabe erfolgt nach Terminvereinbarung gegen Vorlage des Einlagerungsscheins oder Nachweis der Identität des Kunden.
18.4 Werden die Reifen nicht innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Einlagerungssaison abgeholt oder wird die Einlagerung nicht verlängert und bezahlt, richtet die Werkstatt eine Mahnung per Einschreiben oder per E-Mail mit Empfangsbestätigung an den Kunden. Werden die Reifen nicht innerhalb eines Monats nach dieser Mahnung abgeholt, gelten sie als vom Kunden aufgegeben; die Werkstatt kann sie auf Kosten des Kunden entsorgen oder verwerten lassen, unbeschadet der geschuldeten Beträge.
19.1 Pannenhilfe- und Abschleppeinsätze erfolgen im Auftrag des Kunden oder seines Beauftragten (Assistance, Versicherer, Flottenbetreiber). Sie werden nach dem geltenden Tarif berechnet (Anfahrtspauschale, Kilometer, Einsatzzeit, Nacht-, Wochenend- und Feiertagszuschläge, Maut- und Bergungskosten).
19.2 Der Kunde macht zutreffende Angaben zu Standort, Zustand und Gewicht des Fahrzeugs sowie zu den Umständen der Panne oder des Unfalls. Mehrkosten aufgrund unzutreffender Angaben trägt der Kunde.
19.3 Der Transport erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse oder, mangels Angabe, zu den Geschäftsräumen der Werkstatt, wo das Fahrzeug den Artikeln 12 und 13 unterliegt. Die Werkstatt ist ohne Reparaturauftrag nicht zur Reparatur des abgeschleppten Fahrzeugs verpflichtet.
19.4 Der Kunde bleibt für die nicht von seiner Assistance oder seinem Versicherer übernommenen Kosten verantwortlich. Von Behörden angeordnete Einsätze werden nach den für solche Anordnungen geltenden Tarifen und Verfahren abgerechnet.
19.5 Gegenüber Unternehmern ist die Haftung der Werkstatt als Transporteurin gemäß Artikel 16.3 beschränkt.
20.1 Die Werkstatt kann ein Ersatzfahrzeug unentgeltlich oder entgeltlich nach dem geltenden Tarif zur Verfügung stellen, vorbehaltlich der Verfügbarkeit sowie der Unterzeichnung eines Überlassungsvertrags und eines gemeinsamen Übergabe- und Rückgabeprotokolls.
20.2 Der Fahrer muss mindestens 21 Jahre alt und seit mindestens 2 Jahren Inhaber einer für die Fahrzeugklasse gültigen Fahrerlaubnis sein, die er vor der Übergabe vorlegt. Nur der Kunde und die im Vertrag benannten Fahrer dürfen das Fahrzeug führen.
20.3 Der Kunde nutzt das Fahrzeug mit der Sorgfalt eines ordentlichen Hausvaters und unter Beachtung der Straßenverkehrsordnung; untersagt sind insbesondere Untervermietung, entgeltliche Personen- oder Güterbeförderung, Teilnahme an Rennen, Ziehen von Anhängern oder Fahrzeugen, Fahren unter Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Medikamenten sowie Fahrten außerhalb des Großherzogtums Luxemburg und der Nachbarländer ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Werkstatt.
20.4 Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens bei Rückgabe des reparierten Fahrzeugs, mit gleichem Kraftstoff- bzw. Ladestand zurückzugeben. Jeder nicht genehmigte Verspätungstag wird zum geltenden Miettarif berechnet, ebenso fehlender Kraftstoff und eine außergewöhnliche Reinigung.
20.5 Das Fahrzeug ist haftpflichtversichert. Während der Überlassung verursachte Schäden am Ersatzfahrzeug sowie Diebstahl gehen bis zur Höhe einer Selbstbeteiligung von 750 EUR je Schadensfall zu Lasten des Kunden, außer bei grobem Verschulden oder Verstoß gegen Artikel 20.3; in diesen Fällen haftet der Kunde für den gesamten Schaden. Der Kunde meldet jeden Schaden, Diebstahl oder Unfall unverzüglich und erstellt bei einem Unfall einen Europäischen Unfallbericht.
20.6 Der Kunde haftet für Bußgelder, gebührenpflichtige Verwarnungen (avertissements taxés), Park-, Maut- und Abschleppgebühren während der Überlassungsdauer. Die Werkstatt kann seine Identität den zuständigen Behörden mitteilen und ihm eine Bearbeitungsgebühr von 25 EUR je Vorgang berechnen.
21.1 Wird der Vertrag im Fernabsatz (insbesondere durch Annahme eines Kostenvoranschlags per E-Mail oder über eine Online-Plattform ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Parteien) oder außerhalb der Geschäftsräume der Werkstatt geschlossen, hat der Verbraucher das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen gemäß Artikel L.222-1 ff. des Verbrauchergesetzbuchs zu widerrufen. Die Frist beginnt bei Dienstleistungen mit Vertragsschluss und bei Kaufverträgen mit Erhalt der Ware. Für in den Geschäftsräumen der Werkstatt geschlossene Verträge besteht kein Widerrufsrecht.
21.2 Zur Ausübung des Widerrufsrechts teilt der Kunde der Werkstatt seinen Entschluss vor Fristablauf mittels einer eindeutigen Erklärung mit (Brief an 6a, route de Luxembourg, L-6910 Roodt-sur-Syre, oder E-Mail an info@schweitzer.lu). Er kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
21.3 Im Fall des Widerrufs erstattet die Werkstatt alle erhaltenen Zahlungen einschließlich der Standardlieferkosten spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab Eingang der Widerrufserklärung, unter Verwendung desselben Zahlungsmittels, sofern mit dem Kunden nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Waren kann die Werkstatt die Rückzahlung verweigern, bis sie die Waren zurückerhalten hat oder der Kunde den Nachweis der Rücksendung erbracht hat; die unmittelbaren Kosten der Rücksendung trägt der Kunde.
21.4 Verlangt der Kunde ausdrücklich, dass mit der Ausführung der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, erkennt er an, dass er (a) im Fall des Widerrufs einen Betrag zu zahlen hat, der dem Anteil der bis zur Mitteilung des Widerrufs erbrachten Leistung entspricht, und (b) sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
21.5 Das Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind; bei Waren, die nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden; bei dringenden Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, die auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden an dessen Wohnsitz durchgeführt werden, ausgenommen zusätzliche, für die dringende Arbeit nicht erforderliche Waren und Leistungen; sowie in den übrigen gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen.
22.1 Beschwerden sind schriftlich an die Werkstatt zu richten: 6a, route de Luxembourg, L-6910 Roodt-sur-Syre, oder info@schweitzer.lu. Die Werkstatt bemüht sich, innerhalb von 15 Werktagen zu antworten.
22.2 Gemäß Artikel L.412-1 des Verbrauchergesetzbuchs wird der Verbraucher darauf hingewiesen, dass er bei einer Streitigkeit, die nach schriftlicher Beschwerde bei der Werkstatt nicht beigelegt wurde, kostenlos den Service national du Médiateur de la consommation anrufen kann: Ancien Hôtel de la Monnaie, 6, rue du Palais de Justice, L-1841 Luxembourg, www.mediateurconsommation.lu. Die Werkstatt ist bereit, an diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Die Schlichtung ist freiwillig und lässt das Recht des Kunden unberührt, die zuständigen Gerichte anzurufen.
23.1 Die Werkstatt verarbeitet als Verantwortliche die personenbezogenen Daten des Kunden (Identität, Kontaktdaten, Fahrzeug- und Wartungshistoriendaten, Rechnungsdaten, Diagnosedaten, gegebenenfalls Standortdaten bei der Pannenhilfe) zur Vertragserfüllung, Rechnungsstellung, Bearbeitung von Garantie- und Reklamationsfällen, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (Buchhaltung, Steuern, Sicherheitsrückrufe der Hersteller) und aufgrund ihres berechtigten Interesses an der Pflege der Kundenbeziehung.
23.2 Die Daten können an Subunternehmer der Werkstatt, an Hersteller und Importeure (Garantie, Rückrufe), an die betroffenen Versicherer, Assistance-Gesellschaften, Leasinggesellschaften und Flottenbetreiber, an Stellen der technischen Fahrzeugkontrolle sowie, soweit gesetzlich vorgeschrieben, an Behörden übermittelt werden. Sie werden für die Dauer der Vertragsbeziehung und anschließend während der gesetzlichen Verjährungs- und Aufbewahrungsfristen gespeichert (insbesondere zehn Jahre für Buchhaltungsunterlagen).
23.3 Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit, das er unter info@schweitzer.lu ausüben kann. Er kann Beschwerde bei der Commission nationale pour la protection des données (CNPD), www.cnpd.lu, einlegen. Elektronische Werbung erfolgt nur mit Einwilligung des Kunden, soweit das Gesetz nicht darauf verzichtet; der Kunde kann ihr jederzeit widersprechen.
23.4 Die Datenschutzerklärung der Werkstatt ergänzt diesen Artikel; sie ist auf Anfrage unter info@schweitzer.lu erhältlich.
Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Pflichten infolge höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Brände, Pandemien, externe Streiks, Lieferausfälle von Herstellern und Lieferanten, flächendeckende Netzausfälle oder behördliche Anordnungen. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich. Die Pflicht zur Zahlung fälliger Beträge bleibt unberührt.
Die Werkstatt kann diese AGB jederzeit ändern. Maßgeblich sind die am Tag der Bestellung gültigen AGB, deren Version und Datum am Anfang des Dokuments angegeben sind. Frühere Fassungen werden archiviert und auf Anfrage übermittelt. Änderungen der AGB berühren laufende Verträge nur mit Zustimmung des Kunden.
Diese AGB sind in französischer und deutscher Sprache abgefasst. Bei Auslegungsunterschieden ist die französische Fassung maßgeblich, gegenüber Verbrauchern jedoch vorbehaltlich der für diese günstigsten Auslegung.
27.1 Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Gegenüber Unternehmern wird die betreffende Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die der ursprünglichen Absicht der Parteien möglichst nahekommt.
27.2 Verzichtet die Werkstatt darauf, sich auf eine Bestimmung der AGB zu berufen, liegt darin kein Verzicht auf deren spätere Geltendmachung.
27.3 Elektronische Kommunikation (E-Mail, SMS, Unterschrift auf Tablet) und Aufzeichnungen der EDV-Systeme der Werkstatt gelten zwischen den Parteien bis zum Beweis des Gegenteils als Beweismittel.
28.1 Diese AGB und die ihnen unterliegenden Verträge unterliegen luxemburgischem Recht unter Ausschluss des Wiener UN-Kaufrechtsübereinkommens. Die Wahl luxemburgischen Rechts entzieht einem Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat nicht den Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts seines Aufenthaltsstaats.
28.2 Für alle Streitigkeiten mit Unternehmern sind ausschließlich die Gerichte von Luxemburg-Stadt zuständig; die Werkstatt ist jedoch berechtigt, das Gericht am Wohnsitz oder Sitz des Beklagten anzurufen.
28.3 Der Verbraucher kann die nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zuständigen Gerichte anrufen, insbesondere die Gerichte an seinem Wohnsitz.
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es unter den Voraussetzungen des Artikels 21 zurück.)
An GARAGE SCHWEITZER S.à r.l., 6a, route de Luxembourg, L-6910 Roodt-sur-Syre, E-Mail info@schweitzer.lu:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
Bestellt am (*) / erhalten am (*): __________________________
Name des/der Verbraucher(s): ________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ___________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): __________
Datum: ______________________________________________________
(*) Unzutreffendes streichen.